Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Die EG-Richtlinie 92/57/EWG wurde 1998 mit der Deutschen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz: Baustellenverordnung, BaustellV) i.V. m. dem Arbeitsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Die letzte Änderung der Baustellenverornung ist am 01.04.2023 in Kraft getreten. Den Verordnungstext in der aktuellen Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/  

Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992

Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrentzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz           (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (92/57/EWG) Den Richtlinientext in Deutscher Sprache können Sie unter folgendem Link als PDF herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31992L0057 … Weiterlesen …

Die neun zentralen Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Die HOAI definiert neun Leistungsphasen (Abk.: LP oder LPH), die als Wegweiser im Projektmanagement von Bauvorhaben dienen: LP1: Grundlagenermittlung LP2: Vorplanung LP3: Entwurfsplanung LP4: Genehmigungsplanung LP5: Ausführungsplanung LP6: Vorbereitung der Vergabe LP7: Mitwirkung bei der Vergabe LP8: Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation) LP9: Objektbetreuung Die LP1 bis LP5 sind Planungsphasen. Die LP6 bis LP9 sind Ausführungsphasen. … Weiterlesen …