Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrentzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

(Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (92/57/EWG)
Den Richtlinientext in Deutscher Sprache können Sie unter folgendem Link als PDF herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31992L0057
Diese sog. Baustellenrichtlinie wurde in Deutschland als Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz: Baustellenverordnung) in nationales Recht umgesetzt.