Auch Bauherren müssen zum Schutz der Beschäftigten Maßnahmen des Arbeitsschutzes für ihre Bauvorhaben treffen (§ 2 Abs. 1 Baustellenverordnung – BaustellV). Insbesondere müssen sie die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden wird. Dabei ist sicherzustellen, dass sich Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber nicht gegenseitig gefährden.
Mit Hilfe der nachfolgenden Checkliste können Sie für sich selbst feststellen, ob Sie Ihre Verpflichtungen als Bauherr bereits vollständig erfüllt haben oder ob noch Handlungsbedarf besteht.
PDF-Download „Checkliste für Bauherrn“ vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Stand 02.2020
PDF-Download „Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Stand 03.2023